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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14   

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https://dejure.org/2015,103680
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14 (https://dejure.org/2015,103680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 7 BK 10/14 (https://dejure.org/2015,103680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 7 BK 10/14 (https://dejure.org/2015,103680)
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  • BSG, 19.06.2012 - B 4 KG 2/11 B

    Kinderzuschlag - kein Anspruch für Pflegekinder - keine Vermeidung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Das BSG habe bereits durch Urteil vom 19. Juni 2012 (B 4 KG 2/11 B) entschieden, dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag nicht bestehe, wenn es sich um Pflegekinder handele, die gemäß § 7 Abs. 3 SGB III nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörten.

    Eine mögliche Hilfebedürftigkeit der Kinder konnte also mangels einer eigenen SGB II-Leistungsberechtigung der Kinder nicht durch Gewährung von Kinderzuschlag verhindert werden, so dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag im genannten Zeitraum weiterhin nach § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BKGG ausschied (vgl. BSG, Urteil v. 19. Juni 2012, B 4 KG 2/11 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 BK 1/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Insoweit wird auf den Beschluss des Gerichts vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B, Az. der Berufung: L 7 BK 5/14), der in einem ähnlichen Fall in einem PKH-Beschwerdeverfahren ergangen und dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannt ist, Bezug genommen.

    Ferner bleibt der Senat aus den Gründen, die in seinem Beschluss vom 13. März 2015 sowie im Beschluss vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B) genannt sind, bei der Rechtsauffassung, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (ebenso: Thie in: LPK-SGB II, 5. Aufl., 2013, § 7 Rn. 32; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl., 2015, § 7, Rn. 113; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 150, Stand X/2013; Kühl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl., 2015, § 6a BKGG Rn. 51).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Zudem hat das BSG entschieden, dass auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (Az. 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) eine Überprüfung dieser Rechtsprechung jedenfalls dann angezeigt ist, wenn sichergestellt ist, dass die Kläger Leistungen nach dem AsylblLG in hinreichender Höhe entsprechend der vom BVerfG angeordneten Übergangsregelung erhalten haben (BSG, a. a. O., juris Rn. 17).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Hinsichtlich der vom Kläger vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwände wird ergänzend zu dem o. g. Beschluss des Senats vom 13. März 2015 und dem angefochtenen Gerichtsbescheid auf das Urteil des BSG vom 2. Dezember 2014 (B 14 AS 8/13 R) verwiesen.
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Denn seine Kinder, seien sie erwerbsfähig gewesen oder nicht, unterfielen im streitbefangenen Zeitraum als Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG und damit als Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II. Der Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt nämlich auch für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem SGB II-Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben (BSG, Urteil v. 21. Dezember 2009, B 14 AS 66/08 R; Landessozialgericht -LSG- Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19. März 2013, L 34 AS 821/11).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Ausschluss - Leistungsberechtigter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Dieser Leistungsausschluss sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 15. Dezember 2010, B 14 KG 1/09 R) auch nicht verfassungswidrig.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2013 - L 34 AS 821/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Leistungsberechtigte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Denn seine Kinder, seien sie erwerbsfähig gewesen oder nicht, unterfielen im streitbefangenen Zeitraum als Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG und damit als Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II. Der Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt nämlich auch für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem SGB II-Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben (BSG, Urteil v. 21. Dezember 2009, B 14 AS 66/08 R; Landessozialgericht -LSG- Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19. März 2013, L 34 AS 821/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 5/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Insoweit wird auf den Beschluss des Gerichts vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B, Az. der Berufung: L 7 BK 5/14), der in einem ähnlichen Fall in einem PKH-Beschwerdeverfahren ergangen und dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannt ist, Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2015 - L 7 BK 11/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Insoweit verweist der Senat nach § 153 Abs. 2 SGG zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des angefochtenen Gerichtsbescheides sowie seines Beschlusses vom 13. März 2015 (Az. L 7 BK 11/14 B), der auf die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe ergangen ist.
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